GWR, EGID und Gebäudegrundfläche: Was die amtlichen Gebäudedaten bedeuten
Gebäude in der Schweiz sind im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister erfasst. Dieser Artikel erklärt, was das Register zeigt – und wo seine Angaben an Grenzen stossen.
Was ist das Gebäude- und Wohnungsregister?
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführt. Es erfasst die wichtigsten Grunddaten zu Gebäuden und Wohnungen in der Schweiz; Gebäude sind darin laut Merkmalskatalog vollständig erhoben, seit 2018 auch solche ohne Wohnnutzung. Das Register dient unter anderem der Statistik, der Planung und der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben. Nachgeführt werden die Daten laufend durch die zuständigen kommunalen oder kantonalen Stellen (Art. 10 VGWR).
Die wichtigsten Begriffe
- EGIDEidgenössischer Gebäudeidentifikator
Eine schweizweit eindeutige Nummer für jedes Gebäude. Sie bleibt bei Umbauten, Eigentümerwechseln oder Gemeindefusionen unverändert. Wohnungen haben zusätzlich einen eidgenössischen Wohnungsidentifikator (EWID). So lässt sich ein Gebäude eindeutig verschiedenen amtlichen Datenquellen zuordnen.
- Gebäudekategorie
Einteilung nach der vorwiegenden Nutzung, zum Beispiel «Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung», «Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung» oder «Gebäude ohne Wohnnutzung».
- Gebäudeklasse
Feinere Einteilung nach einer angepassten europäischen Klassifikation der Bauwerke (Eurostat), etwa «Gebäude mit einer Wohnung», «Gebäude mit zwei Wohnungen» oder «Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen». Bei gemischter Nutzung zählt die vorwiegende Nutzung.
- Baujahrbzw. Bauperiode
Der Zeitpunkt der physischen Fertigstellung – bei Wohngebäuden das Datum, ab dem das Gebäude bezugsbereit ist. Zusätzlich wird eine Bauperiode geführt, zum Beispiel «1946 bis 1960»; seit 2016 wird sie aus dem Baujahr abgeleitet. Die spätere Umnutzung eines Gebäudes zum Wohnen gilt als Renovation und ändert das Baujahr nicht.
- Geschosse
Anzahl Geschosse einschliesslich Erdgeschoss. Dach- und Untergeschosse zählen nur mit, wenn sie zumindest teilweise zum Wohnen dienen oder geheizt sind; Kellergeschosse zählen nicht.
- Anzahl Wohnungen
Die Zahl der im Register für das Gebäude erfassten Wohnungen – für das ganze Gebäude.
- GebäudeflächeGebäudegrundfläche
Die Grundrissfläche des Gebäudes – nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen. Grundsätzlich sind die Werte der amtlichen Vermessung erfasst; sind sie (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte, etwa aus Baugesuchen, zulässig.
Gebäudefläche ist nicht Wohnfläche
Die Gebäudefläche beschreibt die Grundrissfläche des ganzen Gebäudes – nicht die Wohnfläche der Wohnung, die verkauft wird.
Sie sagt nichts über die Wohnfläche einer einzelnen Wohnung, über die Zahl der Geschosse oder über die Aufteilung auf die Wohnungen aus.
Die Gebäudefläche eignet sich nicht, um die Wohnfläche einer einzelnen Wohnung abzuschätzen. Das GWR führt für Wohnungen zwar eine eigene Wohnungsfläche (Art. 8 Abs. 3 VGWR). Sie folgt aber einer eigenen Definition – offene Balkone und Terrassen zählen zum Beispiel nicht dazu – und kann deshalb von der Flächenangabe im Verkaufsexposé abweichen. Bei der Verkaufswohnung lohnt es sich zu klären, wie die angegebene Fläche gemessen wurde.
Besonderheit bei Stockwerkeigentum
Bei einer Eigentumswohnung beziehen sich die Gebäudeangaben im GWR auf das ganze Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Baujahr, Gebäudekategorie, Geschosse, Anzahl Wohnungen oder Gebäudefläche beschreiben also die Liegenschaft – nicht die einzelne Verkaufswohnung. Angaben zur Wohnung selbst, etwa Zimmerzahl, Fläche oder Stockwerk, sollten mit der Verkaufsdokumentation abgeglichen werden.
Warum einzelne Werte fehlen können
Das GWR wird aus verschiedenen Verwaltungsdaten nachgeführt, etwa aus Baubewilligungen, der amtlichen Vermessung oder Registern der Gebäudeversicherungen (Art. 9 VGWR). Für manche Merkmale lässt der Merkmalskatalog leere Werte ausdrücklich zu, zum Beispiel für die Gebäudefläche oder die Anzahl Geschosse. Ein fehlender Wert ist deshalb als «keine Angabe verfügbar» zu lesen – nicht als Aussage über das Gebäude.
Beispiel Renovationen
Der aktuelle Merkmalskatalog (Version 4.3) kennt kein eigenes Gebäudemerkmal «Renovationsjahr». Umbauten werden als Bauprojekte mit der Art der Arbeiten erfasst, etwa «Energetische Sanierung» oder «Sanierung des Heizsystems». Dass bei den Gebäudedaten kein Renovationsjahr erscheint, bedeutet deshalb nicht, dass nie renoviert wurde.
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