Pruvo

01Mieten

Gratis

Wohnung kündigen

Erstelle in drei Schritten dein Kündigungsschreiben: Mietvertrag hochladen oder Angaben eingeben, Kündigungstermin prüfen, PDF herunterladen. Ohne Login.

Schritt 1 von 3

Mietvertrag hochladen oder Angaben selbst eingeben

PRUVO liest Mieterinnen und Mieter, Wohnung, Vermieterschaft bzw. Verwaltung und die Kündigungsregeln aus dem Mietvertrag aus. Du prüfst danach jede Angabe selbst.

PDF, JPG, PNG oder iPhone-Foto (HEIC), bis zu 4 Dateien, zusammen höchstens 4 MB. Bei grösseren Verträgen nur die Seiten mit Parteien, Mietobjekt und Kündigung hochladen.

Hochgeladene Unterlagen werden nur für die Erkennung verarbeitet und von PRUVO nicht gespeichert; dafür werden sie an unseren KI-Dienstleister (OpenAI) übermittelt. Bei der Eingabe von Hand verlassen deine Angaben den Browser erst, wenn du das PDF erstellst.

So funktioniert «Wohnung kündigen»

Was du erhältst
Ein Kündigungsschreiben für deine Mietwohnung als PDF – mit dem Kündigungstermin aus deinen bestätigten Vertragsangaben und Unterschriftsfeldern für alle Mietparteien. Bei einer Familienwohnung enthält es das Feld für die Zustimmung der Ehepartnerin oder des eingetragenen Partners.
Was du brauchst
Die Namen aller Mietparteien, Adresse und Bezeichnung der Wohnung, Name und Adresse der Vermieterschaft oder Verwaltung sowie Kündigungsfrist und Kündigungstermine aus dem Mietvertrag. Du kannst den Mietvertrag hochladen oder alles selbst eingeben.
Was kostenlos ist
Alles: Auslesen des Mietvertrags, Prüfung des Termins, PDF und auf Wunsch die E-Mail mit dem PDF an dich selbst. Ohne Login.
Grenzen
PRUVO erstellt nur die ordentliche Kündigung durch die Mieterschaft mit Frist und Termin – nicht einen vorzeitigen Auszug mit Nachmieter, befristete Verträge oder ausserordentliche Kündigungen. Ortsübliche Termine kennt PRUVO nicht; stehen keine Termine im Vertrag, rechnet PRUVO keinen Termin aus. PRUVO versendet die Kündigung nicht.
Nächster Schritt
PDF ausdrucken, von allen Mietparteien – bei einer Familienwohnung auch von der Ehepartnerin oder dem eingetragenen Partner – von Hand unterschreiben lassen und so senden, dass die Kündigung vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterschaft eintrifft. Üblich ist ein eingeschriebener Brief.