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Mietzins prüfen

Finde in drei kurzen Schritten heraus, ob du deinen Mietzins senken kannst – und wie viel du pro Monat sparen könntest. Kostenlos, ohne Login, nach den offiziellen Regeln (Referenzzinssatz des BWO).

Aktueller Referenzzinssatz: 1.25 %Stand: 1. September 2026Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)

Schritt 1 von 3

Deine aktuelle Miete

Wir starten mit dem Betrag, den du heute ohne Nebenkosten bezahlst.

Nettomietzins pro Monat

Der Mietzins ohne Neben- und Heizkosten.

CHF
Was ist der Nettomietzins?
Der Mietzins ohne Neben- und Heizkosten (ohne Akonto oder Pauschalen). Nur er wird aufgrund des Referenzzinssatzes angepasst. Garage oder Parkplatz nur, wenn sie im selben Mietzins enthalten sind.

Mietvertrag oder letzte Mietzinsanpassung zur Hand? Lade sie hoch – PRUVO liest die Angaben für die nächsten Schritte aus. Du bestätigst sie danach.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser und werden von PRUVO nicht gespeichert.

So funktioniert der MietzinsCheck

Was du erhältst
Ob sich aus der Entwicklung des Referenzzinssatzes seit der letzten Festsetzung deines Mietzinses eine Senkung ergeben kann – als möglicher Betrag pro Monat, mit Rechenweg und Quellen. Die Teuerung nach Landesindex der Konsumentenpreise wird gegengerechnet.
Was du brauchst
Deinen heutigen Nettomietzins sowie Datum und Referenzzinssatz der letzten Mietzinsfestsetzung – aus dem Mietvertrag oder der letzten Mietzinsanpassung. Du kannst die Unterlage hochladen oder die Werte selbst eingeben.
Was kostenlos ist und was kostet
Die Prüfung ist kostenlos und ohne Login. Optional erstellt PRUVO danach dein Schreiben an die Vermieterschaft für CHF 5.– einmalig; die Referenzzins-Erinnerung per E-Mail ist darin enthalten.
Grenzen
Für Index- und Staffelmieten, subventionierte Wohnungen, Genossenschaften, Geschäftsräume, luxuriöse Wohnungen und befristete Verträge gelten eigene Regeln – dort rechnet PRUVO keine Senkung aus. Die Vermieterschaft kann weitere Kostensteigerungen geltend machen. Keine Rechtsberatung und keine Garantie für eine Senkung.
Nächster Schritt
Ergibt sich ein Senkungspotenzial, verlangst du die Senkung schriftlich bei der Vermieterschaft; sie gilt frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Lehnt die Vermieterschaft ab oder antwortet sie nicht innert 30 Tagen, kannst du innert weiterer 30 Tage die Schlichtungsbehörde anrufen.