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Aktueller Referenzzinssatz: Was Mieter:innen wissen sollten

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1.25 %. Er ist die Grundlage für Mietzinsanpassungen in bestehenden Mietverhältnissen – und wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich publiziert.

Zuletzt geprüft:

Wie hoch ist der aktuelle Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1.25 %. Er gilt seit 2. September 2025 und wurde mit der BWO-Publikation vom 1. September 2026 bestätigt.

Hypothekarischer Referenzzinssatz

1.25 %

Gültig seit 2. September 2025.Stand: BWO-Publikation vom 1. September 2026 · nächste Publikation am 1. Dezember 2026

Was ist der Referenzzinssatz?

Der Referenzzinssatz ist der Zinssatz, an dem sich Mietzinsanpassungen wegen veränderter Hypothekarzinsen orientieren (Art. 13 VMWG). Er stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen und wird kaufmännisch auf Viertelprozente gerundet (Art. 12a VMWG). Den Durchschnitt errechnet das BWO aus den Hypothekarkrediten, die die meldepflichtigen Banken der Schweizerischen Nationalbank melden.

Bei der letzten Erhebung (Stichtag 30. Juni 2026) lag der Durchschnittszinssatz bei 1.31 % – gerundet ergibt das den Referenzzinssatz von 1.25 %. Der einheitliche Referenzzinssatz gilt seit dem 10. September 2008; vorher galten kantonal unterschiedliche Hypothekarzinssätze.

Wann wird der Referenzzinssatz publiziert?

Das BWO publiziert den Referenzzinssatz vierteljährlich, jeweils am ersten Arbeitstag der Monate März, Juni, September und Dezember. Ein neuer Satz gilt ab dem Tag nach der Publikation. Die nächste Publikation ist laut BWO am 1. Dezember 2026. Oft bleibt der Satz unverändert – eine Änderung gibt es nur, wenn der gerundete Durchschnittszinssatz einen anderen Viertelprozentwert ergibt.

Was bedeutet der Referenzzinssatz für Mieter:innen?

Sinkt der Referenzzinssatz, kann ein Mietzins, der auf einem höheren Satz beruht, zu hoch geworden sein. Mieter:innen können dann eine Senkung verlangen (Art. 270a OR). Steigt er, darf die Vermieterschaft den Mietzins unter Einhaltung der Formvorschriften erhöhen (Art. 269d OR). Pro 0.25 Prozentpunkte beträgt die Erhöhung in der Regel höchstens 3 % (bei Sätzen unter 5 %); umgekehrt ergibt sich bei einer Senkung ein Senkungsanteil von 2.91 % (Art. 13 Abs. 1 VMWG).

Angepasst wird immer nur der Nettomietzins, und die Vermieterschaft kann Teuerung und Kostensteigerungen gegenrechnen. Wie das zusammenspielt, erklären Mietzinsreduktion in der Schweiz und Mietzinsreduktion berechnen.

Warum für deinen Mietzins ein anderer Satz gelten kann

Massgebend ist der Referenzzinssatz der letzten Mietzinsfestsetzung – aus dem Mietvertrag oder aus einer späteren Anpassung. Wo du ihn findest, zeigt Referenzzinssatz im Mietvertrag finden.

Ob dein Mietzins auf einem höheren Satz beruht als dem aktuellen, prüft der PRUVO MietzinsCheck anhand deiner Unterlagen. Senkungspotenzial kostenlos prüfen

Ist der Referenzzinssatz der Leitzins der SNB?

Nein. Der Leitzins ist ein geldpolitisches Instrument der Schweizerischen Nationalbank. Für Mietzinsanpassungen in laufenden Mietverhältnissen ist nicht er massgebend, sondern der Referenzzinssatz. Eine Änderung des Leitzinses wirkt sich direkt vor allem auf SARON-Hypotheken aus; der grösste Teil der Hypotheken sind laut BWO jedoch Festhypotheken mit unterschiedlich langer Laufzeit. Weil der Referenzzinssatz auf dem Durchschnitt aller Hypotheken beruht, reagiert er deshalb nur verzögert auf Leitzinsänderungen.

Referenzzinssatz 1.25 %: Was dieser Wert bedeutet

Einen Referenzzinssatz von 1.25 % gab es bisher in diesen Zeiträumen:

  • vom 3. März 2020 bis zur Änderung am 2. Juni 2023
  • seit dem 2. September 2025

1.25 % ist auch der aktuelle Satz. Beruht ein Mietzins auf einem höheren Satz, ergibt sich rechnerisch bei einem Referenzzinssatz von 1.25 % dieser Senkungsanteil des Nettomietzinses:

  • Basis 1.50 % → 1.25 %: 2.91 %
  • Basis 1.75 % → 1.25 %: 5.66 %
  • Basis 2.00 % → 1.25 %: 8.26 %

Das ist nur der Referenzzins-Effekt. Die tatsächliche Senkung kann kleiner ausfallen, weil die Vermieterschaft Teuerung und belegte Kostensteigerungen seit der letzten Mietzinsfestsetzung gegenrechnen kann – und für indexierte oder gestaffelte Mietzinse gelten andere Regeln.

Entwicklung des Referenzzinssatzes seit 2008

Die Tabelle zeigt alle Änderungen seit der Einführung. Sie stammt aus derselben Datengrundlage, mit der auch der PRUVO MietzinsCheck rechnet.

Entwicklung des hypothekarischen Referenzzinssatzes seit 10. September 2008
Gültig abReferenzzinssatz
2. September 20251.25 %
4. März 20251.50 %
2. Dezember 20231.75 %
2. Juni 20231.50 %
3. März 20201.25 %
2. Juni 20171.50 %
2. Juni 20151.75 %
3. September 20132.00 %
2. Juni 20122.25 %
2. Dezember 20112.50 %
2. Dezember 20102.75 %
2. September 20093.00 %
3. Juni 20093.25 %
10. September 20083.50 %
Nur Änderungen; bei den übrigen vierteljährlichen Publikationen blieb der Satz unverändert. Quelle: BWO, Entwicklung Referenzzinssatz und Durchschnittszinssatz (Stand 1. September 2026).

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