Naturgefahrenkarte: Was die Gefahrenstufen für ein Grundstück bedeuten
Die Kantone zeigen in Gefahrenkarten, wo Hochwasser, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen Siedlungen gefährden können. Dieser Artikel erklärt die fünf Gefahrenstufen, ihre Folgen für das Bauen und die Grenzen der Karte.
Was ist eine Gefahrenkarte?
Gefahrenkarten zeigen, wo Siedlungen und Verkehrswege durch Hochwasser, Rutschungen, Sturzprozesse wie Steinschlag und Lawinen bedroht sind. Auf Grundlage der Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald sind die Kantone verpflichtet, solche Karten zu erstellen und bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Der Bund unterstützt sie dabei.
Gefahrenkarten konzentrieren sich auf das Siedlungsgebiet. Ausserhalb davon zeigen Gefahrenhinweiskarten mögliche Gefahrengebiete mit geringerem Detaillierungsgrad. Weil die Kantone zuständig sind, unterscheiden sich Darstellung, Aktualisierung und Zugang von Kanton zu Kanton. Einige Kantone führen die Gefahrenkarte zusätzlich im ÖREB-Kataster, andere nur im eigenen Geoportal.
Die fünf Gefahrenstufen
Die Stufe ergibt sich aus der Intensität eines Ereignisses und seiner Wahrscheinlichkeit. Die folgenden Umschreibungen stammen aus dem Merkblatt des BAFU.
- Roterhebliche Gefährdung
Personen sind innerhalb und ausserhalb von Gebäuden gefährdet; mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen. Raumplanerisch ein Verbotsbereich.
- Blaumittlere Gefährdung
Personen sind in Gebäuden kaum gefährdet, jedoch ausserhalb. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, mit plötzlichen Zerstörungen nicht, wenn Auflagen zur Bauweise beachtet werden. Ein Gebotsbereich.
- Gelbgeringe Gefährdung
Personen sind kaum gefährdet. Geringe Schäden an Gebäuden sind möglich, in Gebäuden können aber erhebliche Sachschäden auftreten, etwa durch Wasser im Untergeschoss. Ein Hinweisbereich.
- Gelb-weissRestgefährdung
Ereignisse mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit, die aber stark sein können. Wie Gelb ein Hinweisbereich.
- Weiss
Innerhalb des untersuchten Gebiets: keine oder vernachlässigbare Gefährdung nach heutigem Kenntnisstand. Ausserhalb des Kartenperimeters heisst «keine Farbe» dagegen nur: nicht beurteilt.
Was daraus für das Bauen folgt
Die Gefahrenkarte selbst ist eine Fachgrundlage. Verbindlich wird sie, wenn Kanton oder Gemeinde sie in der Nutzungsplanung umsetzen, etwa mit Gefahrenzonen und Bauvorschriften. Das BAFU beschreibt die Grundsätze so:
- Rot: keine neuen Bauten und keine Erweiterungen; Umbauten und Zweckänderungen nur mit Auflagen zur Risikoverminderung.
- Blau: Baubewilligungen nur mit Auflagen und keine Erstellung sensibler Objekte.
- Gelb und gelb-weiss: Hinweis auf die Gefahr, Empfehlungen für bestehende Bauten und Auflagen für Neubauten oder grössere Überbauungen erwägen.
Wie das konkret umgesetzt ist, regelt jeder Kanton und oft jede Gemeinde im Baureglement. Auflagen können etwa erhöhte Eingänge, dichte Kellerfenster oder verstärkte Wände betreffen.
Was die Karte nicht sagt
Die Gefahrenkarte beurteilt Gebiete, nicht einzelne Gebäude.
Ob ein bestimmtes Haus geschützt ist, hängt von seiner Bauweise ab – von der Lage der Öffnungen, dem Untergeschoss, vorhandenen Schutzmassnahmen. Das zeigt keine Karte.
Ausserdem deckt sie nicht alle Gefahren ab:
- Oberflächenabfluss – Wasser, das bei Starkregen über das Gelände fliesst – zeigt das BAFU in einer eigenen Karte.
- Erdbeben sind kein Thema der Gefahrenkarte. Für die Bemessung von Bauten gelten die Erdbebenzonen der Norm SIA 261.
- Schutzmassnahmen, die nach Erstellung der Karte gebaut wurden, können die Gefährdung verändert haben – die Karte wird periodisch überarbeitet.
Worauf man beim Kauf achtet
- Im kantonalen Geoportal die Gefahrenkarte für alle Prozesse ansehen, nicht nur für Hochwasser.
- Prüfen, ob das Grundstück im Kartenperimeter liegt.
- Bei Blau oder Rot bei der Gemeinde nach Auflagen und geplanten Schutzmassnahmen fragen.
- Die Verkäuferschaft nach früheren Schadenereignissen und bestehendem Objektschutz fragen.
- Bei der Gebäudeversicherung klären, ob Auflagen oder Empfehlungen bestehen.
Für konkrete Bau- oder Umbaufragen sind insbesondere der Zonenplan, das Baureglement, der amtliche ÖREB-Auszug und die Auskunft der zuständigen Behörde heranzuziehen.
Häufige Fragen
Ist ein Grundstück in der gelben Zone ein Problem?
Nicht zwingend. Gelb bedeutet geringe Gefährdung für Personen, aber mögliche Sachschäden in Gebäuden. Relevant ist, wie das Gebäude gebaut und genutzt wird, etwa ob Wohnräume im Untergeschoss liegen.
Kann ich in der blauen Zone bauen?
Grundsätzlich ja, aber nur mit Auflagen. Welche das sind, legen Kanton und Gemeinde fest; die Bauverwaltung gibt Auskunft.
Wo finde ich die Gefahrenkarte?
Im Geoportal des Kantons, in dem das Grundstück liegt. Auch die Gemeinde gibt Auskunft, welche Gefahrenstufe für eine Parzelle gilt.
Am Wasser gekauft?
Wer nahe an einem Bach oder See kauft, sollte auch den Gewässerraum prüfen. Das ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln.
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Mit dem Adress-Check von PRUVO siehst du zu einer Adresse verfügbare amtliche Angaben zum Gebäude und zur Umgebung – etwa Gebäudedaten aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister, Lärmdaten, Haltestellen in der Nähe und das Solarpotenzial des Dachs. Die kantonale Gefahrenkarte zeigt der Adress-Check nicht und beurteilt keine Naturgefahren; massgebend sind die Karte des Kantons und die Auskunft der Gemeinde.
PRUVO trifft keine Kaufempfehlung und ersetzt weder den amtlichen ÖREB-Auszug noch die Auskunft der Gemeinde oder der zuständigen Fachstelle. Standort prüfen
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